Kofra München - Diskussion

Das Prostitutionsgesetzt und das Grundgesetz

Kofra München informiert  und diskutiert zum Thema

Das Prostitutionsgesetz und das Grundgesetz

nach einer Studie von Rahel Gugel am

Donnerstag, 19. September um 19.30 Uhr ,Ukb. 7/5 €

2002 trat in Deutschland das Prostitutionsgesetz in Kraft. Die darin enthaltene Liberalisierung der Prostitution sollte die Situation der Prostituierten verbessern und Prostitution rechtlich weitgehend als einen Beruf wie jeden anderen definieren. Inzwischen zeigen die Auswirkungen des Gesetzes eher Verschlechterungen für die Frauen, aber enorme Gewinne für die BordellbetreiberInnen.

Wenn Prostitution ein Beruf ist, kann sie mit jedem anderen Beruf
verglichen werden und gelten für sie die in Deutschland üblichen und im Grundgesetz verankerten Bestimmungen. Doch wie verhält sich das ProstG. zum Grundgesetz?

BefürworterInnen des Gesetzes berufen sich gerne auf das Recht
auf freie Berufswahl (Art. 12 I) und auf die Menschenwürde (GG Art. 1 I). Dabei blenden sie jedoch die Lebenswirklichkeit der Frauen in der Prostitution aus.

Rahel Gugel, Juristin mit Interessenschwerpunkt im Bereich des Antidiskriminierungsrechts, Professur an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, untersucht in ihrer Arbeit die zentralen Fragen: Wie verhält sich das Prostitutionsgesetz zu der allgemeinen gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Diskriminierung von Frauen, die vor allem im Berufsleben deutlich ist?

Und wie verhält es sich zu Art. 3 II GG – der Gleichberechtigung von Mann und Frau und dem staatlichen Auftrag in diese Richtung?

Rahel Gugel kann selbst leider nicht kommen, aber wir kennen die Studie, werden über sie und ihre Ergebnisse informieren und erwarten eine lebhafte Diskussion!

 

Kofra e.V.
Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation
Baaderstraße 30, 80469 München
Telefon: 089-20 10 450, Fax: 089-20 22 747
Mail:kofra-muenchen@mnet-online.de,www.kofra.de